Das Juve Handbuch 2011/2012 empfiehlt unsere Kanzlei wegen unserer Spezialisierung erneut für das Immobilienrecht und das Baurecht.mehr
Wir gratulieren Frau RAin Voigt, Frau Sickenberger und Herrn RA Huber für die erfolgreiche Teilnahme am J.P.Morgan Lauf 2011. mehr
Unserem Team, Frau RAin Voigt, Frau Sickenberger und Herrn RA Huber wünschen wir am 15.06.2011 beim J.P. Morgan Lauf viel Erfolg.mehr
Gegen die Ablehnung der Einholung eines weiteren Gutachtens gemäß § 412 ZPO ist auch im selbständigen Beweisverfahren kein Rechtsmittel gegeben. (BGH Beschluss vom 20.04.2011 – VII ZB 42/09) Linkmehr
Die von einem Architekten in AGB verwandte Klausel, wonach eine Aufrechnung gegen den Honoraranspruch nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig sei, ist gem. § 9 Abs. 1 AGBG...mehr