| BGH bestätigt Rechtsprechung zur Wohnflächenberechnung |
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Ein Galeriegeschoss ist Teil der Wohnfläche einer vermieteten Wohnung, auch wenn diese Räume aufgrund bauordnungsrechtlicher Vorgaben keine Aufenthaltsräume sind. Dies gilt zumindest, wenn diese Räume laut Mietvertrag ausdrücklich Teil der Wohnfläche sind. (BGH Urteil vom 16.12.2009 - Az. VIII ZR 39/09). Link |