Nebenkostenabrechnung an Silvesternachmittag reicht nicht
Will der Vermieter fristgerecht eine Nachzahlung verlangen, muss die Nebenkostenabrechnung dem Mieter spätestens ein Jahr nach Beendigung des Abrechnungsjahres zugehen. Der Einwurf der Abrechnung am Silvesternachmittag in den Briefkasten des Mieters reicht nicht aus. (DAV ARGE Mietrecht - LG Waldshut-Tiengen vom 9. 07.2009 - AZ: 1 S 19/09 – Pressemitteilung vom 22.01.2010).
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Abrechnungszeitraum der Nebenkosten nicht mehr als 12 Monate
Ein Vermieter darf die Nebenkostenabrechnung nur für einen Zeitraum von 12 Monaten erstellen. Ist der Abrechnungszeitraum länger als ein Jahr, ist die Abrechnung formell unwirksam  (DAV ARGE Mietrecht - LG Gießen vom 21.01. 2009 - AZ: 1 S 288/08 – Pressemitteilung vom 22.01.2010).
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Nebenkostenabrechnung an Silvesternachmittag reicht nicht
Will der Vermieter fristgerecht eine Nachzahlung verlangen, muss die Nebenkostenabrechnung dem Mieter spätestens ein Jahr nach Beendigung des Abrechnungsjahres zugehen. Der Einwurf der Abrechnung am Silvesternachmittag in den Briefkasten des Mieters reicht nicht aus. (ARGE Mietrecht - LG Waldshut-Tiengen vom 9. 07.2009 - AZ: 1 S 19/09 – Pressemitteilung vom 22.01.2010).
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