Beurkundungsbedürftigkeit eines Bauvertrages
(BGH Urteil vom 22.07.2010 - VII ZR 246/08)
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Offenbart ein Architekt ...
... eine fehlerhafte Bauüberwachung nicht, hat er einen Mangel seines Werkes arglistig verschwiegen.
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Auslegung des Zuschlags nach einem verzögerten Vergabeverfahren
(Pressemitteilung vom 30.08.2010 – BGH Urteil vom 22. Juli 2010 – VII ZR 129/09)
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BGH ändert Rechtsprechung zur Umsatzsteuer bei einem Baumangel
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Augen auf oder Geldbeutel auf

Wir unterstützen die Auffassung der ARGE Baurecht, dass viele Handwerksbetriebe und Bauunternehmen ihren Verträgen nicht genug Aufmerksamkeit widmen. Nach wie vor gilt der alte Juristenspruch „Augen auf oder Geldbeutel auf“ gerade am Bau besonders.

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  • Neues Regelwerk für die Adjudikation
  • Baugrund und Prüfungspflichten
  • Sicherheitenvereinbarung in den AGB eines Fertighausanbieters
  • In eigener Sache
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