Als Leistungsverzeichnis (kurz LV) bezeichnet man die systematisch aufgestellte Leistungsbeschreibung. Es beschreibt die zu erbringende Gesamtleistung in Form von Teilleistungen. Ein Leistungsverzeichnis kann auch häufig eine Grundlage für einen (Bau-)Auftrag sein, da es von vorneherein das Vertrag-Soll darstellt.